Steuer & Recht

Beschaffenheitsvereinbarung

Ausdrückliche Vereinbarung im Kaufvertrag darüber, welche Eigenschaften das Fahrzeug hat. Sie geht einem allgemeinen Gewährleistungsausschluss vor.

Eine Beschaffenheitsvereinbarung ist die im Kaufvertrag ausdrücklich festgehaltene Zusage, welche Eigenschaften die Kaufsache hat. Rechtlich ist sie in § 434 Abs. 2 BGB verankert: Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Beim Klassiker ist sie das wichtigste Instrument im Vertrag, weil es für ein 40 Jahre altes Fahrzeug keinen brauchbaren objektiven Erwartungsmaßstab gibt. Typische Beschaffenheitsvereinbarungen beim Oldtimer sind die vereinbarte Zustandsnote, die Angabe Matching Numbers, eine dokumentierte Restaurierung oder die Zusicherung der Unfallfreiheit für einen bestimmten Zeitraum.

Entscheidend ist das Verhältnis zum Gewährleistungsausschluss: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.04.2024 (VIII ZR 161/23) am Fall eines Mercedes 380 SL bestätigt, dass ein daneben vereinbarter allgemeiner Haftungsausschluss so auszulegen ist, dass er nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gilt, sondern nur für sonstige Mängel. Wer also im Inserat oder im Vertrag eine Eigenschaft zusagt, haftet dafür trotz Ausschluss.

Praktische Folge: Als Käufer solltest du möglichst viel schriftlich vereinbaren lassen, als Verkäufer nur das zusagen, was du belegen kannst. Details im Ratgeber zum Oldtimer-Kaufvertrag.

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Stand: 2026-09-13 · Teil des Chromradar Klassiker-Glossars.